Führerschein Klasse C und D - Welche Unter­suchungen brauchen LKW- und Busfahrer?

Ein Leitfaden für Berufskraftfahrer und Speditionen im Raum Tübingen, Rottenburg und Herrenberg


Ob Fernfahrer auf der A81, Busfahrer beim Regionalverkehr der Region Neckar-Alb von Tübingen bis Hechingen oder Lieferdienstfahrer im Landkreis – wer beruflich ein Fahrzeug über 3,5 Tonnen oder einen Bus mit mehr als 8 Fahrgastplätzen steuert, braucht mehr als einen Führerschein. Für die Klassen C, C1, CE, D und D1 schreibt die EU-Fahrerlaubnisverordnung regelmäßige ärztliche Eignungsuntersuchungen vor. Wer diese versäumt, riskiert nicht nur den Führerschein – sondern auch den Job.

In diesem Artikel erkläre ich Ihnen, was diese Untersuchungen beinhalten, wie oft sie fällig sind und warum es sich lohnt, das beim Betriebsarzt vor Ort zu erledigen.

Mein Name ist Dr. med. Markus Muljono. Ich bin Facharzt für Arbeitsmedizin in Ofterdingen und führe verkehrsmedizinische Eignungsuntersuchungen nach Fahrerlaubnisverordnung und Fahruntersuchungen nach DGUV-Empfehlung für Berufskraftfahrer aus dem gesamten Raum Tübingen, Mössingen, Rottenburg, Reutlingen, Herrenberg, Hechingen, Balingen, Albstadt und Sindelfingen / Böblingen durch.


Warum brauchen LKW- und Busfahrer eine ärztliche Untersuchung?

Der normale PKW-Führerschein erfordert einmalig bei der Ausstellung eine Sehtestbescheinigung – das war es. Für Berufskraftfahrer gelten deutlich strengere Regeln. Der Grund ist einfach: Ein 40-Tonnen-LKW auf der Autobahn oder ein vollbesetzter Linienbus stellen andere Anforderungen an die körperliche und geistige Fitness des Fahrers als ein Pkw im Alltag.

Die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) schreibt deshalb vor, dass Fahrer der Klassen C und D ihre Eignung regelmäßig nachweisen müssen – und zwar durch eine ärztliche Untersuchung, die über einen einfachen Sehtest weit hinausgeht.

Wer ist betroffen?

Alle Fahrer mit Führerschein der Klassen C, C1, CE, C1E (LKW ab 3,5 t), D, D1, DE, D1E (Busse und Minibus), sowie Berufskraftfahrer, die den Fahrerqualifizierungsnachweis (BKrFQG) benötigen.

Hinweis:

Der Fahrerqualifizierungsnachweis (BKrFQG) ersetzt seit Mai 2021 die frühere Eintragung der Schlüsselzahl „95“ im EU-Kartenführerschein.


Was wird bei der Untersuchung geprüft?

Die Eignungsuntersuchung für Klasse C und D ist deutlich umfangreicher als viele Fahrer erwarten.

 

Ärztliche Untersuchung Führerschein Klasse C und D für LKW- und Busfahrer bei Dr. Muljono in Ofterdingen

Folgende Bereiche werden standardmäßig geprüft:

Sehvermögen & Gesichtsfelduntersuchung

Das Sehvermögen wird detailliert untersucht – deutlich strenger als beim Pkw-Führerschein. Geprüft werden unter anderem:

  • Sehschärfe (Visus) für jedes Auge einzeln und beide gemeinsam
  • Farbensehen - wichtig für Ampeln und Warnsignale
  • Kontrastsehen oder Dämmerungssehen – wichtig für das Sehen bei Dämmerung und Nacht
  • Räumliches Sehen (Stereosehen) - wichtig für das Abschätzen von Distanzen im Straßenverkehr und Rangieren von Fahrzeugen

In einer halbkugelperimetrischen Untersuchung wird untersucht:

  • Gesichtsfeld (periphere Wahrnehmung) – wichtig für das Erkennen von anderen Fahrzeugen, Fußgängern und Radfahrern

Brillen und Kontaktlinsen sind erlaubt – mit den Sehhilfen müssen aber die nötigen Grenzwerte erreicht werden.

Allgemeine körperliche Untersuchung

Ich untersuche alle Organsysteme, die für die Fahrsicherheit relevant sind:

  • Herz-Kreislauf-System: Blutdruck, Herzrhythmus, Belastbarkeit
  • Nervensystem: Reflexe, Koordination, Gleichgewicht
  • Bewegungsapparat: Reaktionsvermögen, Beweglichkeit der Extremitäten
  • Innere Organe: Leber, Nieren, Lunge
  • Stoffwechsel: Diabetes, Schilddrüsenfunktion

Auffällige Befunde – etwa ein schlecht eingestellter Diabetes oder ein Bluthochdruck – führen nicht automatisch zur Untauglichkeit, müssen aber weiter abgeklärt werden.

Epilepsie - Falls Sie ein Epileptiker sein sollten, ist das nicht automatisch ein Ausschlussgrund, muss aber sehr genau und umfangreich besprochen werden. Eine vorherige Besprechung, welche Unterlagen mitzubringen sind, empfiehlt sich.

Schlafapnoe - Bei Hinweisen auf Schlafstörungen (z.B. Schlafapnoe) bin ich verpflichtet, dies anzusprechen und ggf. eine Zusatzuntersuchung zu empfehlen.

Urinuntersuchung, Laborwerte und EKG
  • Urin: Neben der körperlichen Untersuchung gehört eine Urinuntersuchung zum Standard.
  • Blutuntersuchungen: sind regulär nicht erforderlich. Diese wären nur dann erforderlich, falls sich ein auffälliger Befund ergibt, der ohne weitere Untersuchung keine Klärung der Fahreignung erlaubt.
  • Ruhe-EKG: Bei Fahrern mit speziellen Vorerkrankungen wird ggf. ein Ruhe-EKG zusätzlich durchgeführt.
Psychische und kognitive Eignung
  • Reaktionsfähigkeit, Konzentrationsvermögen und die Fähigkeit, in Stresssituationen sicher zu agieren – all das gehört auch zur Fahreignung.
Psychometrie
  • Psychometrie: Die Führerscheinklassen D und die Taxifahrer bzw. Fahrer mit Personenbeförderungsschein müssen nach festgelegten Intervallen (siehe nächsten Abschnitt) noch eine ca. 30-60 minütige psychometrische Untersuchung durchführen.

Praxishinweis:

Schlafapnoe ist bei Berufskraftfahrern häufig und oft unbekannt. Wenn Sie regelmäßig schnarchen, tagsüber schläfrig sind oder von Ihrem Partner auf Atemaussetzer hingewiesen werden – sprechen Sie mich offen darauf an. Behandelte Schlafapnoe ist in der Regel kein Hinderungsgrund für den Führerschein.


Wie oft ist die Führerscheinuntersuchung fällig?

Die Intervalle hängen von der Führerscheinklasse und dem Alter des Fahrers ab:

Für Führerscheinklasse C, D, Fahrgastbeförderung (P-Schein) / Taxi ist die körperliche Untersuchung, Sehtest, Gesichtsfelduntersuchung erforderlich:

  • Erstuntersuchung: bei der Ersterteilung des Führerscheins (Klasse C/D)
  • Danach alle 5 Jahre

Für Fahrgastbeförderung (P-Schein) / Taxi ist zusätzlich die Psychometrie erforderlich:

  • Erstuntersuchung: bei der Ersterteilung des Führerscheins
  • Danach bei Klasse D ab 50.Lebensjahr alle 5 Jahre und bei Fahrgastbeförderung / Taxi ab 60.Lebensjahr alle 5 Jahre

Diese Intervalle gelten für den Führerschein. Hinzu kommen betriebliche Vorsorgeuntersuchungen nach der ArbMedVV – insbesondere die G25 (Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten), die Arbeitgeber für gewerbliche Fahrer veranlassen müssen. Die G25 und die führerscheinrechtliche Untersuchung lassen sich bei mir in vielen Fällen in einem einzigen Termin kombinieren.

Ist dazwischen dann keine Untersuchung fällig? Doch, wenn Ihre Gesundheit eingeschränkt ist. JEDER Führerscheininhaber verpflichtet sich mit Führerscheinerhalt § 11 Abs. 1 FeV zu beachten, im Wortlaut:

"Bewerber um eine Fahrerlaubnis müssen die hierfür notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllen. Die Anforderungen sind insbesondere nicht erfüllt, wenn eine Erkrankung oder ein Mangel nach Anlage 4 oder 5 vorliegt, wodurch die Eignung oder die bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ausgeschlossen wird."

Woher weiß man, ob ein eigener medizinischer Befund die Fahreignung einschränkt? Nur durch Rücksprache mit einem in der Verkehrsmedizin qualifizierten Arzt! Bei speziellen Erkrankungen, z.B. nach Schlaganfall, spricht der Facharzt ein Verbot der Fahreignung aus. Aber auch wenn er dies nicht tut, ist jeder Fahrer selbst verantwortlich diese Einschränkung zu kennen! Im Falle von sonst entstehenden Unfällen besteht ein erhebliches rechtliches Problem für Fahrer und Arbeitgeber.


Die „G25-Untersuchung“: Was Arbeitgeber bei Fahrern wissen müssen

Für Speditionen, Busunternehmen und andere Betriebe mit Berufskraftfahrern im Landkreis Tübingen ist die „G25-Untersuchung“ – welche korrekterweise Eignung Fahr-/Steuer-/Überwachungstätigkeit genannt wird - eine Eignungsuntersuchung, die der Arbeitgeber häufig im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung veranlasst. Sie ist nicht identisch mit der führerscheinrechtlichen Untersuchung – ergänzt diese aber inhaltlich stark. Insbesondere Fahrer, die keine regelmäßige Untersuchungen nach Führerscheinverordnung erfordern, erhalten häufig eine Eignung Fahr-Steuer-Überwachungstätigkeit nach DGUV-Empfehlung.

Da Busunternehmen Fahrgäste transportieren, ist das Risiko im Sinne des Arbeitsschutzes extrem hoch.

Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag:

Die meisten Verkehrsbetriebe (insbesondere im öffentlichen Nahverkehr / ÖPNV) verpflichten ihre Fahrer über den Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge (z. B. TV-N) zu regelmäßigen betriebsärztlichen Untersuchungen.

Inhaltlicher Zwilling:

Diese betrieblichen Eignungsprüfungen entsprechen inhaltlich dem Leistungsprofil der G25 (Sehtest, Hörtest, körperliche Fitness).

Kombination in der Praxis:

Um doppelten Aufwand zu vermeiden, verbinden Betriebsärzte die ohnehin fällige FeV-Untersuchung sehr oft direkt mit der G25-Untersuchung des Betriebs.

Die G25 prüft, ob ein Mitarbeiter für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten geeignet ist. Sie ist auch für Gabelstaplerfahrer, Kranführer und andere Fahrzeugführer im Betrieb relevant – also nicht nur für LKW-Fahrer.

Für Unternehmen im Raum Tübingen, Rottenburg, Balingen, Reutlingen & weiter entfernte Unternehmen

Ich biete die G25-Untersuchung als Betriebsarzt direkt in Ihrem Betrieb oder in meiner Praxis in Ofterdingen an – gerne in Kombination mit der Führerscheinuntersuchung. Für Unternehmen mit mehreren Fahrern kann ich Sammeltermine koordinieren, damit der Betriebsablauf möglichst wenig gestört wird.

Betriebe der näheren Umgebung (Raum Tübingen, Rottenburg, Hechingen, Balingen, Reutlingen, Albstadt) schicken Ihre Fahrer typischerweise zu mir. Dies ist meist innerhalb weniger Tage und innerhalb von zwei Wochen - wenn es schnell gehen muss - möglich.

Betriebe, die weiter entfernt sind (z.B. Raum Stuttgart) planen am besten einen Sammeltermin und ich komme zu Ihnen in den Betrieb. Hierfür benötige ich ein paar Wochen Planungsvorlauf um eine Assistenz für einen halben / ganzen Tag (je nach Anzahl der Untersuchungen) einzuplanen. Reihenuntersuchungen an einem Sammeltermin sollten am besten zügig gehen, so dass es ideal ist, wenn ich eine Assistenz einplanen kann, die die aufwändigen technischen Untersuchungen zuarbeitet. Für Sehtest und Perimetrie, welche in der G25-Untersuchung notwendig sind, werden ca. 20-30 min erforderlich. Auf diese Art von Reihenuntersuchung bin ich spezialisiert.


Was passiert, wenn die Frist Für den Führerschein versäumt wird?

Das ist eine Situation, die ich in der Praxis leider regelmäßig erlebe: Ein Fahrer bemerkt beim Blick in den Führerschein, dass die Frist vor drei Monaten abgelaufen ist. Was nun?

Rechtlich gilt:

Ab dem Moment, in dem die Frist abgelaufen ist, darf der Fahrer keine Fahrzeuge der entsprechenden Klassen mehr gewerblich führen. Tut er es trotzdem und wird kontrolliert, riskiert er eine Anzeige – und der Arbeitgeber, der ihn wissentlich einsetzt, ebenfalls.

Praktisch:

In den meisten Fällen ist eine zeitnahe Nachuntersuchung möglich. Wenn keine gesundheitlichen Einschränkungen vorliegen, kann der neue Nachweis schnell ausgestellt werden. Kontaktieren Sie mich in einem solchen Fall bitte direkt – ich versuche, kurzfristig einen Termin anzubieten.


Vorteile der Untersuchung beim Betriebsarzt vor Ort

Die Führerscheinuntersuchung für Klasse C/D kann grundsätzlich bei einem entsprechend qualifizierten Arzt der freien Wahl durchgeführt werden. Die Qualifikation des Arztes wird in der Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung spezifiziert:

  • Körperliche Untersuchung: Die körperliche Untersuchung darf jeder Arzt, z.B. Hausarzt, durchführen.
  • Sehtest, Gesichtsfelduntersuchung: Den Sehtest und die Gesichtsfelduntersuchung darf nur der Augenarzt oder der Facharzt für Arbeitsmedizin oder der Facharzt mit der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin durchführen. Als Facharzt für Allgemein- und Arbeitsmedizin mit Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin biete ich Ihnen alles an - und führe alles auch an einem Termin durch, so dass man die Bescheinigung direkt im Anschluss in die Hand erhält (vorausgesetzt alle Anforderungen werden erfüllt). Da ich beides an einem Termin durchführe, erhalten Sie einen günstigeren Preis, als wenn die körperliche Untersuchung z.B. beim Hausarzt und die Untersuchung der Sehfunktionen beim Augenarzt durchgeführt wird.

Der Weg zur Fahrerlaubnisbehörde, welche den Führerschein dann letztlich verlängert, sollte noch in der Zeitplanung berücksichtigt werden. Da hiermit häufig Wartezeiten verbunden sind, ist ein möglichst schneller und zügiger Termin der Führerscheinuntersuchung sehr zu empfehlen. Dies erfüllt meistens der kleinere Arbeitsmediziner / Betriebsarzt besser als der überbetriebliche Dienstleister. Ich empfehle Ihnen: Suchen Sie sich für Ihre Führerscheinuntersuchung einen Arbeitsmediziner / Betriebsarzt vor Ort, der Sie bzw. Ihre Mitarbeiter jahrelang begleitet.

Als Arbeitsmediziner bzw. Betriebsarzt mit verkehrsmedizinischer Qualifikation biete ich folgende Vorteile:


Häufig gestellte Fragen

Kurze Wartezeiten - Wie schnell bekomme ich einen Termin?

Termine vergebe ich in der Regel innerhalb von einer Woche. Bei mir vermeiden Sie zwei verschiedene Ärzte aufzusuchen und erhalten die Untersuchung "aus einer Hand".

Werde ich persönlich betreut?

Sie sprechen immer direkt mit mir, nicht mit wechselndem Personal.

Sind Führerscheinuntersuchung und G25 in einem Termin möglich?

Die Führerscheinuntersuchung und eine G25 sind in einem Termin möglich.

Sind Führerscheinuntersuchungen direkt im Betrieb möglich?

Für Unternehmen mit mehreren Fahrern komme ich auf Wunsch zu Ihnen. Betriebe in der Nähe schicken - aus Koordinationsgründen - die Fahrer meist zu mir. Betriebe, die weiter entfernt sind (>45 min Fahrzeit) sammeln meist die Termine und wir vereinbaren eine Reihenuntersuchung vor Ort bei Ihnen.

Wo befindet sich die Praxis und wie erreiche ich sie?

Meine Praxis liegt in Ofterdingen an der B27 und ist gut erreichbar aus Mössingen, Rottenburg, Tübingen, Herrenberg, Reutlingen & Hechingen.

Mein Fazit

Die regelmäßige Tauglichkeitsuntersuchung ist für Berufskraftfahrer keine lästige Pflicht, sondern ein wichtiger Schutz – für Sie selbst, für Ihre Kollegen und für alle anderen Verkehrsteilnehmer. Ein gesundheitliches Problem rechtzeitig zu erkennen und zu behandeln ist immer besser als ein Entzug der Fahrerlaubnis oder, schlimmer, ein Unfall.

Als Betriebsarzt in Ofterdingen kenne ich die Situation der Berufskraftfahrer und Speditionen in der Region gut. Ich nehme mir die Zeit, die diese Untersuchung verdient – und ich sage Ihnen klar und ehrlich, was ich sehe.

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