Warum brauchen LKW- und Busfahrer eine ärztliche Untersuchung?


Der normale PKW-Führerschein erfordert einmalig bei der Ausstellung eine Sehtestbescheinigung – das war es. Für Berufskraftfahrer gelten deutlich strengere Regeln. Der Grund ist einfach: Ein 40-Tonnen-LKW auf der Autobahn oder ein vollbesetzter Linienbus stellen andere Anforderungen an die körperliche und geistige Fitness des Fahrers als ein Pkw im Alltag.

Die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) schreibt deshalb vor, dass Fahrer der Klassen C und D ihre Tauglichkeit regelmäßig nachweisen müssen – und zwar durch eine ärztliche Untersuchung, die über einen einfachen Sehtest weit hinausgeht.

Wer ist betroffen?

Alle Fahrer mit Führerschein der Klassen C, C1, CE, C1E (LKW ab 3,5 t), D, D1, DE, D1E (Busse und Minibus), sowie Berufskraftfahrer, die den Fahrerqualifizierungsnachweis (BKrFQG) benötigen.

Hinweis:

Der Fahrerqualifizierungsnachweis (BKrFQG) ersetzt seit Mai 2021 die frühere Eintragung der Schlüsselzahl „95“ im EU-Kartenführerschein.


Was wird bei der Untersuchung geprüft?

Die Tauglichkeitsuntersuchung für Klasse C und D ist deutlich umfangreicher als viele Fahrer erwarten.

Folgende Bereiche werden standardmäßig geprüft:

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Sehvermögen & Gesichtsfelduntersuchung

Das Sehvermögen wird detailliert untersucht – deutlich strenger als beim Pkw-Führerschein. Geprüft werden unter anderem:

  • Sehschärfe (Visus) für jedes Auge einzeln und beide gemeinsam
  • Farbensehen - wichtig für Ampeln und Warnsignale
  • Kontrastsehen oder Dämmerungssehen – wichtig für das Sehen bei Dämmerung und Nacht
  • Räumliches Sehen (Stereosehen) - wichtig für das Abschätzen von Distanzen im Straßenverkehr und Rangieren von Fahrzeugen

In einer halbkugelperimetrischen Untersuchung wird untersucht:

  • Gesichtsfeld (periphere Wahrnehmung) – wichtig für das Erkennen von anderen Fahrzeugen, Fußgängern und Radfahrern

Brillen und Kontaktlinsen sind erlaubt – mit den Sehhilfen müssen aber die nötigen Grenzwerte erreicht werden. Wenn Sie bereits wissen, dass Ihr Sehvermögen eingeschränkt ist, lohnt sich ein aktueller Befund vom Augenarzt vorab – das spart Zeit beim Untersuchungstermin.

Allgemeine körperliche Untersuchung

Ich untersuche alle Organsysteme, die für die Fahrsicherheit relevant sind:

  • Herz-Kreislauf-System: Blutdruck, Herzrhythmus, Belastbarkeit
  • Nervensystem: Reflexe, Koordination, Gleichgewicht
  • Bewegungsapparat: Reaktionsvermögen, Beweglichkeit der Extremitäten
  • Innere Organe: Leber, Nieren, Lunge
  • Stoffwechsel: Diabetes, Schilddrüsenfunktion
Urinuntersuchung, Laborwerte und EKG

Neben der körperlichen Untersuchung gehört eine Urinuntersuchung zum Standard. Blutuntersuchungen sind regulär nicht erforderlich und sind nur sehr selten erforderlich - nämlich, falls sich ein auffälliger Befund ergibt, der ohne weitere Untersuchung keine Klärung der Fahreignung erlaubt. Bei Fahrern mit Vorerkrankungen wird ggf. ein Ruhe-EKG zusätzlich durchgeführt.

Auffällige Befunde – etwa ein schlecht eingestellter Diabetes oder ein Bluthochdruck – führen nicht automatisch zur Untauglichkeit, müssen aber weiter abgeklärt werden.

Falls Sie ein Epileptiker sein sollten, ist das nicht automatisch ein Ausschlussgrund, muss aber sehr genau und umfangreich besprochen werden.

Psychische und kognitive Eignung

Reaktionsfähigkeit, Konzentrationsvermögen und die Fähigkeit, in Stresssituationen sicher zu agieren – all das gehört zur Fahreignung. Bei Hinweisen auf Schlafstörungen (z.B. Schlafapnoe) oder psychische Erkrankungen bin ich verpflichtet, dies anzusprechen und ggf. eine Zusatzuntersuchung zu empfehlen.

Praxishinweis:

Schlafapnoe ist bei Berufskraftfahrern häufig und oft unbekannt. Wenn Sie regelmäßig schnarchen, tagsüber schläfrig sind oder von Ihrem Partner auf Atemaussetzer hingewiesen werden – sprechen Sie mich offen darauf an. Behandelte Schlafapnoe ist in der Regel kein Hinderungsgrund für den Führerschein.

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