Muss mein Unternehmen einen Betriebsarzt haben?
Die DGUV Vorschrift 2 verständlich erklärt – ein Ratgeber für Unternehmen im Raum Tübingen, Rottenburg und Herrenberg
Diese Frage höre ich regelmäßig – oft von Handwerkern aus Rottenburg am Neckar, von Logistikunternehmen aus dem Gewerbegebiet Herrenberg oder von kleinen Pflegediensten aus dem Landkreis Tübingen. Viele wissen schlicht nicht, ob und in welchem Umfang sie zur betriebsärztlichen Betreuung verpflichtet sind. Manche glauben, das gelte nur für große Fabriken. Andere haben bereits eine Aufforderung ihrer Berufsgenossenschaft erhalten und wissen nicht, was als nächstes zu tun ist.
Die kurze Antwort lautet: Ja, die Pflicht gilt für alle Unternehmen mit mindestens 1 Angestellten – vom Zwei-Mann-Handwerksbetrieb in Mössingen bis zum mittelständischen Maschinenbauer in Hechingen. Aber wie sie sich konkret auswirkt, ist sehr unterschiedlich.
Mein Name ist Dr. med. Markus Muljono. Ich bin Facharzt für Arbeitsmedizin mit Praxis in Ofterdingen und betreue Betriebe in der gesamten Region Tübingen, Rottenburg, Herrenberg, Mössingen und Hechingen. In diesem Artikel erkläre ich Ihnen, was hinter der DGUV Vorschrift 2 steckt, welche Modelle es gibt und was Sie konkret tun müssen.