Darf oder muss ich als Arbeitgeber wissen, was meine Mitarbeiter beim Betriebsarzt besprechen? (Kopie)

Was Arbeitgeber von Vorsorgen und Eignungen wissen dürfen


Die kurze Antwort: nicht viel – und das ist ein wichtiger Punkt, der viele Unternehmer überrascht: Der Betriebsarzt unterliegt - wie jeder Arzt - der ärztlichen Schweigepflicht. Was ein Mitarbeiter im Gespräch mit mir bespricht, bleibt vertraulich.

Als Arbeitgeber erhalten Sie von mir ausschließlich die arbeitsrechtlich relevante Aussage:

  • Bei Teilnahme an Vorsorgen, ob jemand an der Vorsorge teilgenommen hat.
  • Bei Teilnahme an Eignungsuntersuchungen für eine bestimmte Tätigkeit ob jemand geeignet, bedingt geeignet (z.B. "Tragen einer Sehhilfe ist erforderlich") oder nicht geeignet ist – keine Diagnosen, keine Details.

Das macht die betriebsärztliche Betreuung für Mitarbeiter akzeptabler und erhöht die Bereitschaft zur Teilnahme an Vorsorgen und Eignungen deutlich.

Ein Praxisbeispiel, was der Arbeitgeber an Informationen erhält

Vorsorge Art der Vorsorge Teilgenommen am Nächste Untersuchung fällig am
       
Bildschirmtätigkeit Angebot 06.07.2026 05.07.2026
Lärmtätigkeit Pflicht 06.07.2026 05.07.2026
       
       
       
Eignung Geeignet / bedingt geeignet / nicht geeignet Teilgenommen am Nächste Untersuchung fällig am
       
"G25" - Fahr-Steuer-Überwachungstätigkeit bedingt geeignet - nur mit Fernbrille 05.03.2026 04.03.2026
"G26.3" - Tragen von schwerem Atemschutz nicht geeignet 05.03.2026 Nachuntersuchung nach 6 Monaten möglich

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