Darf oder muss ich als Arbeitgeber wissen, was meine Mitarbeiter beim Betriebsarzt besprechen?
Was Arbeitgeber von Vorsorgen und Eignungen wissen dürfen
Die kurze Antwort: nicht viel – und das ist ein wichtiger Punkt, der viele Unternehmer überrascht: Der Betriebsarzt unterliegt - wie jeder Arzt - der ärztlichen Schweigepflicht. Was ein Mitarbeiter im Gespräch mit mir bespricht, bleibt vertraulich.
Als Arbeitgeber erhalten Sie von mir ausschließlich die arbeitsrechtlich relevante Aussage:
- Bei Teilnahme an Vorsorgen, ob jemand an der Vorsorge teilgenommen hat.
- Bei Teilnahme an Eignungsuntersuchungen für eine bestimmte Tätigkeit ob jemand geeignet, bedingt geeignet (z.B. "Tragen einer Sehhilfe ist erforderlich") oder nicht geeignet ist – keine Diagnosen, keine Details.
Das macht die betriebsärztliche Betreuung für Mitarbeiter akzeptabler und erhöht die Bereitschaft zur Teilnahme an Vorsorgen und Eignungen deutlich.
Ein Praxisbeispiel, was der Arbeitgeber an Informationen erhält
| Vorsorge | Teilgenommen | Nächste Untersuchung fällig |
| Bildschirmtätigkeit | 07/2026 | 07/2029 |
| Eignung | ||
| "G25" / Eignung Fahr-Steuer-Überwachungstätigkeit | 07/2026 | 07/2029 |